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Klimaschutzmanager für Osnabrück gesucht

Förderantrag der Stadt wurde positiv beschieden - Bundesumweltministerium übernimmt 80 % der Kosten

Osnabrück 11.03.2009 „Ausreichende Mittel stehen zur Verfügung, ein umfangreiches Konzept mit konkreten Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeffizienz liegt vor – jetzt brauchen wir nur noch eine Klimaschutzfachfrau oder einen Klimaschutzfachmann für Osnabrück, um die Umsetzung ‚in die Hand’ zu nehmen“, kommentiert Wolfgang Griesert, Vorstand für Städtebau, Grün und Umwelt der Stadt Osnabrück, den Eingang des Förderbescheids vom Bundesumweltministerium. Neben der Steuerung des gesamten Projekts und der Erarbeitung von Umsetzungsstrategien und Finanzierungsplänen gehören die Vorbereitung politischer Beschlussfassungen, die Aufbereitung klimaschutzrelevanter Daten sowie die fachkundige Beratung der Entscheidungsträger in Osnabrück zu den wichtigsten Aufgaben des Klimaschutzmanagers. Und natürlich sollen die politisch beschlossenen Maßnahmen dann auch in die Praxis umgesetzt werden. Um den unterschiedlichsten Fragestellungen und Informationsbedürfnissen in Sachen aktiver Klimaschutz für Osnabrück gerecht zu werden, stehen auch Informations- und Schulungsveranstaltungen auf dem Programm. Drei Jahre lang übernimmt das Bundesumweltministerium 80 % der Kosten für den „Klimaschutzmanager“. In diesem Zeitraum soll der Großteil der im Konzept aufgeführten Ideen in die Praxis umgesetzt werden.

Der geplante Maßnahmenkatalog, um in Osnabrück zukünftig noch mehr CO2 zu sparen, ist lang. An oberster Stelle von 12 aufgeführten Schwerpunkt-Maßnahmen stehen gleich zwei Projekte, deren Realisierung der Klimaschutzmanager zügig in die Wege leiten soll.

Gemeinsame Gebäudesanierung
So wird die Gründung einer Osnabrücker Quartiersentwicklungskooperation geprüft. Aufgabe ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in ausgewählten Stadtvierteln mit einem hohen Sanierungsstau. Wohnungseigentümer sollen zu einer energetischen Sanierung angeregt werden. Durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften könnten dann beispielsweise größere Sanierungsmaßnahmen angegangen und damit geringere Kosten erreicht werden. Vermieter würden von einer Wertsteigerung der Immobilie, geringeren Leerständen, einer Imageverbesserung des Quartiers und nicht zuletzt einer Entlastung von Aufgaben profitieren. Für die Mieter würden sich die Vorteile spätestens mit der nächsten Heizkostenabrechnung zeigen.

Bürgerberatung zum Energiesparen
Das zweite Vorhaben richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II, denen eine Qualifizierung zur Energiesparberaterin bzw. zum Energiesparberater angeboten wird. Nach der Ausbildung führen sie vor-Ort-Beratungen durch und zeigen auf, wo und wie in den einzelnen Haushalten Energie gespart werden kann. Zur Beratung gehören eine detaillierte Verbrauchserfassung für Strom, Wasser und Heizenergie und eine Ist/Soll-Analyse der aufgenommenen Daten. Eine abschließende Übersicht zeigt dann, wie und wo mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Energie gespart werden kann. So kann der Einsatz von Energiesparlampen, Steckdosenleisten oder Wasserperlatoren ebenso zielführend sein, wie eine einfache Änderung von Verhaltensweisen. Hier stehen sicherlich das Abschalten von elektronischen Geräten statt Stand-by-Modus sowie das Stoßlüften anstelle von Dauerlüften durch Kippstellung von Fenstern an erster Stelle.

Ansprechpartnerin: Ute Fritsch-Riepe, Telefon: 0541 323-2469, E-Mail: fritsch-riepe@osnabrueck.de

Basis für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist die vom Bundesumweltministerium erlassene "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen". Weitere Informationen über den hier relevanten Förderbaustein finden Sie im Merkblatt „Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten“.

Bitte beachten Sie, dass sich durch Novellierungen der Richtlinie teilweise Änderungen im Hinblick auf die Förderbedingungen ergeben haben. Die aktuellen Fördermöglichkeiten entnehmen Sie bitte dieser Richtlinie.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
„Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik
Telefon: 0221 34030815
E-Mail: kontakt@kommunaler-klimaschutz.de
Internet: www.kommunaler-klimaschutz.de.

© Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz beim Difu (13. März 2009)



 
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