Servicestelle: Kommunlaer Klimaschutz

Servicestelle: Kommunlaer Klimaschutz

Deutsches Institut für Urbanistik

Servicestelle: Kommunlaer Klimaschutz

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Die BMU Klimaschutzinitiative

Klimaschutzkonzepte

1. Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken. Diese Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Förderstopp.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Erstellung von Klimaschutzkonzepten"

2. Förderung der Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten

Gefördert wird die Erstellung von Teilkonzepten, wie zum Beispiel integrierte Wärmenutzungskonzepte. Diese Konzepte analysieren unter anderem die spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren CO2-Minderungspotenziale.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Förderstopp.

Achtung: Die Förderung für Teilkonzepte in kommunalen Liegenschaften ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Erstellung von Klimaschutz- Teilkonzepten"

3. Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten

Gefördert wird die beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten. Beratungs- und Begleitleistungen umfassen unter anderem Aufgaben des Projektmanagements, die Durchführung interner Informationsveranstaltungen und Schulungen sowie weitere inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendige Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zum Förderstopp.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Beratende Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten"

4. Klimaschutzprojekte in Schulen und Kindertagesstätten

Gefördert wird die beratende Begleitung für die Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen (wie zum Beispiel so genannte fifty/fifty-Modelle) an Schulen und in Kindertagesstätten.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Beratende Begleitung bei der Einführung und Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten"

 
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