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BMU-Förderprogramm

Förderanträge können vom 1. Januar 2012 bis 31. März 2012 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" Klimaschutzprojekte in Kommunen. Bisher sind bereits über 2000 Förderanträge bewilligt worden.

Zur Vorbereitung der Anträge für 2012 finden Sie auf unseren Seiten die novellierte Richtlinie und die aktualisierten Merkblätter sowie eine Übersicht zu den zentralen Änderungen. Die Richtlinie ist zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Antragsverfahren

Neue Förderanträge können vom 1. Januar bis 31. März 2012 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

Anträge für die Förderung zur Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen einer laufenden fachlich-inhaltlichen Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) bei der Umsetzung eines Klimaschutz(teil)konzeptes sowie im Rahmen eines Masterplans 100 % Klimaschutz können jederzeit gestellt werden. Dies gilt auch für Förderanträge auf ein Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutz(teil)konzepten.

Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Interseite des PtJ.

Zentrale Änderungen für Kommunen ab 1. Januar 2012

Die Richtlinie und die hierfür geltenden Fördersätze werden regelmäßig überprüft und der Marktentwicklung, dem Förderbedarf sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln angepasst. Im Rahmen der Novellierung 2011 wurden die Grundstruktur der Richtlinie und die Ausrichtung der Förderung weitestgehend beibehalten. Die zentralen Änderungen haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Förderbaustein: Klimaschutz(teil)konzepte

  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten (Merkblatt)
    • keine Änderungen
  • Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten (Merkblatt)
    • Ergänzt wurde das Teilkonzept „Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Trinkwasserversorgung“.
    • Neben der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes können je Antragsteller nun bis zu fünf Klimaschutzteilkonzepte gefördert werden.
  • Fachlich-inhaltliche Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten (Klimaschutzmanager/in) (Merkblatt)
    • Neben den Sach- und Personalausgaben sind nun auch Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 20.000 Euro zuwendungsfähig.
  • Anschlussvorhaben für die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten (NEU) (Merkblatt)
    • Es besteht die Möglichkeit, ein Anschlussvorhaben für die fachlich-inhaltliche Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) zu beantragen.
    • Voraussetzung ist die bereits erfolgte Förderung eines eingestellten Klimaschutzmanagers sowie die geplante Realisierung von weiteren, bisher noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Klimaschutz(teil)konzept.
    • Förderung: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Neben den Sach- und Personalausgaben sind Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 10.000 Euro zuwendungsfähig.
    • Förderzeitraum: bei Klimaschutzkonzepten maximal zwei Jahre, bei Klimaschutzteilkonzepten maximal ein Jahr

Förderbaustein: Fachlich-inhaltliche Unterstützung (vormals beratende Begleitung) bei der Ein- und Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas (Merkblatt)

  • Sowohl bei der Einstellung von neuem Fachpersonal als auch bei der Beauftragung von fachkundigen Dritten gilt ein Mindestfördervolumen von 10.000 Euro.

Förderbaustein: Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung (Merkblatt)

  • Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung
    • Die Förderquote beträgt bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • Antragsberechtigt sind neben Kommunen nun auch Unternehmen, Betriebe und sonstige Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft stehen.
  • Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung sowie raumlufttechnischen Anlagen
    • Das Mindestfördervolumen wurde von 10.000 Euro auf 5.000 Euro gesenkt.
    • Antragsberechtigt sind neben Kommunen nun auch Unternehmen, Betriebe und sonstige Einrichtungen, die zu 100 % in kommunaler Trägerschaft stehen.

Förderbaustein: Masterplan 100 % Klimaschutz

  • Dieser Förderbaustein wird in 2012 nicht angeboten.
  • Eine erneute Ausschreibung wird voraussichtlich 2013 erfolgen.
     

Die Fördermöglichkeiten im Überblick

Die Fördermöglichkeiten im Überblick

Kumulierbarkeit

Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung erfolgt. In der Förderpraxis darf die Summe der Finanzierungsmittel 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der klimaschutzbedingten Maßnahme nicht übersteigen, sodass die Eigenbeteiligung bei mindestens 20% liegt.

Finanzschwache Kommunen

Nach der Richtlinie ist es möglich, die Förderquote zu erhöhen, wenn der Antragsteller keine ausreichenden Eigenmittel bereitstellen kann und eine Kreditfinanzierung nicht zugelassen ist. Aus diesem Grund kann die Förderquote für Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde, um bis zu 20 % erhöht werden, wenn die Förderung eines Klimaschutzkonzeptes oder Teilkonzeptes, eines Klimaschutzmanagers oder eines Energiesparmodells in Schulen und Kitas beantragt wird. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde („Nothaushaltskommunen“), können für diese Förderbereiche eine Förderquote von bis zu 95 % erhalten.

Das BMU ist daran interessiert, auch finanzschwache Kommunen in ihrer Klimaschutzarbeit zu unterstützen!

Informations- und Vernetzungstreffen für Antragsteller aus Kommunalverwaltungen

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), der Projektträger Jülich (PtJ) und die „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz" haben zwischen Mai und Juli 2011 deutschlandweit mehrere Informations- und Vernetzungstreffen für Antragsteller durchgeführt. Eingeladen wurden Kommunen, die im Jahr 2011 einen Förderantrag im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" gestellt haben.

Neben Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU und der Kommunalrichtlinie wurde detailliert die administrative Abwicklung der Förderprojekte erläutert. Außerdem boten diese Treffen die Möglichkeit, andere Förderprojekte kennen zu lernen, mit anderen Kommunen der Region in Erfahrungsaustausch zu treten und Ideen zu diskutieren.


Klimaschutzkonzepte
Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung
Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten
Förderung der Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten
Klimaschutzprojekte in Schulen und Kindertagesstätten
Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten
Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der beratenden Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutz(teil)konzepten
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative



 
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