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85 Prozent weniger schädliche CO₂-Emissionen in Giebelstadt
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Saarländisches Nalbach auf dem Weg zur "Null-Emissions-Gemeinde"

Astrid Klug übergibt Förderbescheid des Bundesumweltministeriums

Das saarländische Nalbach will seine Energieversorgung langfristig klimaneutral gestalten. Bis zum Jahr 2020 sollen die CO2-Emissionen der Gemeinde um 50 Prozent gesenkt werden, danach ist eine schrittweise Reduzierung bis zur vollständigen Vermeidung des CO2-Ausstoßes geplant. Für dieses Vorhaben übergab die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Astrid Klug, heute dem Bürgermeister der Gemeinde einen Förderbescheid über 153.000 Euro. Das Projekt wird innerhalb der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums gefördert.

Astrid Klug: "Während fossile Energieträger immer knapper werden und die Energiepreise steigen macht Nalbach einen großen Schritt in die richtige Richtung. Heute wird die Gemeinde zum Vorreiter für den Klimaschutz im Saarland. Morgen wird sie dafür mit niedrigen Energiekosten belohnt. Nalbachs Entscheidung entlastet nicht nur den kommunalen Haushalt und die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stärkt auch Landwirtschaft und Gewerbe vor Ort."

Das Klimaschutzkonzept "Null-Emissions-Gemeinde Nalbach" wird für alle privaten Wohnhäuser, Gewerbebetriebe und öffentlichen Gebäude den gegenwärtigen Wärme- und Stromverbrauch erfassen und anschließend analysieren, wie man die Energieeffizienz an den Gebäudehüllen, bei der Beleuchtung oder der Heiztechnik steigern kann. Parallel dazu erforscht das von der Gemeinde beauftragte Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) die regionalen Möglichkeiten für die Nutzung von Biomasse, Solar- und Windenergie, Wasserkraft und der Kraft-Wärme-Kopplung.

Auf dieser Basis wird Nalbach eine mittel- und langfristige Strategie entwickeln, mit der die Gemeinde ihre Energieversorgung langfristig klimaneutral gestaltet. Das Vorhaben fördert dabei auch die regionale Wirtschaft, denn die emissionsfreie Energieversorgung soll möglichst zu 100 Prozent auf regionale, erneuerbare Ressourcen zurückgreifen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 8.1.2009

Basis für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist die vom Bundesumweltministerium erlassene „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“.

Bitte beachten Sie, dass sich durch Novellierungen der Richtlinie teilweise Änderungen im Hinblick auf die Förderbedingungen ergeben haben.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
„Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik
Telefon: 0221 34030815
E-Mail: kontakt@kommunaler-klimaschutz.de
Internet: www.kommunaler-klimaschutz.de.

© Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz beim Difu (Januar 2009)



 
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