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Region Hannover macht mobil gegen CO₂
Bundesumweltministerium fördert Verkehrsentwicklungsplan
2009 verabschiedete die Region Hannover ihr Klimaschutzrahmenprogramm, in dem themen- und trägerübergreifende Ansätze zur CO2-Minderung in der Region formuliert sind. Um den CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor zu begegnen, wurde die Erstellung eines integrierten Verkehrsentwicklungsplans festgelegt. Unterstützung bekommt die Region Hannover bei diesem Vorhaben durch das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums (BMU) zur „Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“. Nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides durch das BMU konnte die Region Hannover im Februar 2010 mit der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans beginnen, im Frühjahr 2011 soll er stehen.
Den ersten Meilenstein des Projektes bildete eine große Auftaktveranstaltung am 13. April 2010. Diese wurde genutzt, um mit den vielen verschiedenen Akteuren des Verkehrssektors (u. a. Kommunen, Region, Land, Bund, Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs, ADAC, ADFC, VCD, IHK, Handwerkskammer) zu diskutieren und diese für das Thema zu gewinnen.
Der Verkehrsentwicklungsplan
Als Ergebnis des Projektes wird ein Maßnahmen-Katalog erstellt, der aufführt, welche Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden sollen. Insgesamt wird sich der Katalog an den Planungsansätzen der dreistufigen Verkehrsstrategie der Region Hannover orientieren: Verkehr vermeiden, Verkehr verlagern, Verkehr verträglich abwickeln. Ziel ist es, konkrete Handlungsmöglichkeiten detailliert zu beschreiben: Welche Personen müssen beteiligt werden? Wie groß sind die zu erwartenden CO2-Reduzierungen? Wie ist das Verhältnis zwischen Realisierungsaufwand und den zu erwartenden Kosten? Wie nachhaltig wirken die Maßnahmen? Ein Zeit- und Umsetzungsplan hält fest, mit welchen Maßnahmen in welcher Reihenfolge begonnen werden sollte, Prioritäten werden entsprechend der zu erwartenden Einspareffekte, der verfügbaren Finanzen und der Realisierbarkeit festgelegt. Welche Schritte schließlich eingeleitet und welche Projekte realisiert werden, entscheidet der Verkehrsausschuss der Region Hannover.
Der Verkehrsentwicklungsplan ist in zwei Arbeitsphasen aufgeteilt:
Die erste Phase beantwortet die Frage „mit welchen Maßnahmen kann das Ziel von 40 Prozent rechnerisch erreicht werden“. Hier galt das Credo „alles darf gedacht werden“. Betrachtet wurden vier Handlungsfelder:
- Siedlungsentwicklung und Nahmobilität
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Verkehrsmanagement, Straßeninfrastruktur und Parken
- Mobilitätsmanagement
Hinter jeder geprüften Maßnahme steht das mögliche Einsparpotential als Ergebnis. Kosten und Wirtschaftlichkeitsaspekte wurden in diesem Arbeitsschritt zunächst nicht betrachtet, hier galt der objektive Nutzen. Auf diese Weise konnte zum Beispiel belegt werden, dass das Bus- und Bahnnetz in der Region quasi fertig ist und der Beitrag des ÖPNV in einer besseren Nutzung dieses Netzes liegt. Das kann entweder über eine Verbesserung des Takts oder über neue Ideen zur Kundengewinnung geschehen. Auch könnte die Region Hannover über ihre Verkehrsmanagementzentrale verkehrsträgerübergreifend den Verkehr leiten und auf Möglichkeiten der P+R-Nutzung hinweisen. Fahrradverkehr und neue Fahrzeugtechnologien wie die Hybridbusse bieten ebenfalls noch Potential.
Darüber hinaus wurde die Wirkung weiterer denkbarer visionärer Maßnahmen untersucht. Diese umfassen zum einen ein konsequentes regionales Förderprogramm für neue, innovative Formen der Automobilität aber auch andere regulierende Maßnahmen wie eine regionale Maut.
In der sich daran anschließenden zweiten Projektphase soll mit den Akteuren und Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Hier werden Kosten und Wirkungen genau in den Fokus genommen. Darüber muss auch die Akzeptanz der Maßnahmen beachtet werden. Das begleitende Akteursforum ist ein sehr wichtiger Partner, denn bei vielen Maßnahmen ist die Region Hannover auf die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen angewiesen. So beschränken sich die Handlungsmöglichkeiten der Region auf Maßnahmen der Bereiche PKW, ÖPNV, Verkehrsmanagement, Siedlungsentwicklung und Stärkung der Nahmobilität. Sie ist jedoch nicht in der Lage, die hohen Steigerungsraten im LKW-Fernverkehr in den Griff zu bekommen, der auf den Autobahnen das Regionsgebiet belastet. Die Region Hannover ist in diesem Punkt auf die Unterstützung von Bund und Land angewiesen, um ihr Ziel zu erreichen.
Region mit ehrgeizigem Klimaschutzziel
Klimaschutz hat eine große Bedeutung in der Region Hannover. Sichtbares Zeichen dafür war die Organisation und Umsetzung des „Klimaschutzjahres 2008“, aus dem 2009 das Klimaschutzrahmenprogramm der Region Hannover hervorging. Mit diesem ehrgeizigen Programm will die Region Hannover das von der Bundesregierung formulierte Ziel der 40-prozentigen CO2-Reduktion bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 auch für sich selbst erreichen. Anhand der CO2-Gesamtbilanz der Region Hannover wurde für den Verkehrssektor ein Anteil von 21 Prozent an den gesamten CO2-Emissionen ermittelt, davon werden 84 Prozent vom motorisierten Individualverkehr erzeugt. In diesem Bereich liegen also große Einsparpotenziale, die mit Hilfe des integrierten Verkehrsentwicklungsplans ausgeschöpft werden sollen.
Im Oktober 2010 ist der Zwischenbericht erschienen. Diesen können Sie hier einsehen: Verkehrsentwicklungsplan "proKlima" der Region Hannover Grobkonzept als Zwischenbericht (Oktober 2010, 1Mb)
Ansprechpartner: Dipl.-Geogr. Tanja Göbler
Telefon: 0511/616-23409
E-Mail: tanja.goebler@region-hannover.de
Basis für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist die vom Bundesumweltministerium erlassene „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“. Weitere Informationen über den hier relevanten Förderbaustein finden Sie im Merkblatt „Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten“.
Bitte beachten Sie, dass sich durch Novellierungen der Richtlinie teilweise Änderungen im Hinblick auf die Förderbedingungen ergeben haben.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
„Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz" beim Deutschen Institut für Urbanistik
Telefon: 0221 34030815
E-Mail: kontakt@kommunaler-klimaschutz.de
Internet: www.kommunaler-klimaschutz.de.
© Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz beim Difu (Dezember 2010)







