Praxisbeispiel
Servicestellen-Verteiler
Möchten Sie aktuelle Informa- tionen rund um die Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz zuge- schickt bekommen?
Stellenbörse
Suchen Sie eine freie Stelle im Bereich Klimaschutz oder möch- ten Sie eine freie Stelle bei uns inserieren?
„Klimaschutzkonzept für die Liegenschaften der Stadt Zweibrücken“ erstellt
Bundesumweltministerium förderte Untersuchung von Einsparpotenzialen
Den Energieverbrauch zu senken und die CO2-Emissionen zu reduzieren sind zentrale Klimaschutzziele der Stadt Zweibrücken. Insbesondere in ihren eigenen Liegenschaften, also ihren Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Verwaltungs- und Wohngebäuden, vermutete sie große Einsparpotenziale. Daher ließ die Stadt 2009 und 2010 ein Teilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ von einem externen Dienstleister erstellen. In diesem Konzept wurden die kommunalen Gebäude energetisch analysiert und – wo erforderlich – Sanierungsmaßnahmen entwickelt. Durch die Einführung eines verbindlichen „Klimaschutz-Managementsystems“ soll zukünftig außerdem eine energiesparende Nutzung der Gebäudetechnik sichergestellt werden. Das Bundesumweltministerium förderte dieses Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent.
Partizipativer Entstehungsprozess
In der ersten Phase erfolgte eine umfassende Bestandsaufnahme mit Angaben zum Energieverbrauch und den daraus resultierenden CO2-Emissionen der insgesamt 27 stadteigenen Liegenschaften. Darauf aufbauend wurde ein Maßnahmenkatalog mit geeigneten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Kostenabschätzungen erstellt. Ein eigens dafür eingerichteter Arbeitskreis, bestehend aus MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung, städtischen Gremien, HausmeisterInnen, Gebäudeverantwortlichen und Gebäudenutzern, unterstütze die Konzepterarbeitung maßgeblich.
Das Teilkonzept „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ der Stadt Zweibücken finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Horst Keßler
E-Mail: horst.kessler@zweibruecken.de
Basis für die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist die vom Bundesumweltministerium erlassene „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative“. Weitere Informationen über den hier relevanten Förderbaustein finden Sie im Merkblatt „Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten“.
Bitte beachten Sie, dass sich durch Novellierungen der Richtlinie teilweise Änderungen im Hinblick auf die Förderbedingungen ergeben haben.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an:
„Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ beim Deutschen Institut für Urbanistik
Telefon: 0221 34030815
E-Mail: kontakt@kommunaler-klimaschutz.de
Internet: www.kommunaler-klimaschutz.de
© Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz beim Difu (März 2011)








