Praxisbeispiel
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Energiesparmodelle in Schulen und Kindertagesstätten
Gefördert wird die fachlich-inhaltliche Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) bei der Ein- oder Weiterführung von Energiesparmodellen (wie zum Beispiel so genannte fifty/fifty-Modelle) an Schulen und in Kindertagesstätten. Zur Unterstützung kann dabei entweder Fachpersonal neu eingestellt oder auf externe, fachkundige Dritter zurückgegriffen werden.
Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Einführung und Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten".







