Praxisbeispiel

"Klima sucht Schutz in Münster…auch bei Dir!"

"Klima sucht Schutz in Münster…auch bei Dir!" - Aktionen zur Einbindung der Öffentlichkeit in den kommunalen Klimaschutz

Geförderte Projekte

Gut beleuchtete Straßen in Reppenstedt und 38 Prozent Energieeinsparung
Gut beleuchtete Straßen in Reppenstedt und 38 Prozent Energieeinsparung

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Klimaschutzkonzepte

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Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten

Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, die möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune abdecken. Bei Kommunen sind das in der Regel min­destens die eigenen Liegenschaften, die Straßenbe­leuchtung, die privaten Haushalte und die Bereiche Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Industrie, Verkehr, Abwasser und Abfall.

Optional kann zusätzlich der Bereich der Anpas­sung an den Klimawandel berücksichtigt werden. Die Konzepte sollen Energie- und CO2-Bilanzen, Potenzialanalysen zur Minderung von Treibhausgasen, Maßnahmenkataloge sowie Zeitpläne zur Umsetzung umfassen.

Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Erstellung von Klimaschutzkonzepten"

Förderung der Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten

Gefördert wird die Erstellung von Teilkonzepten zu folgenden Schwerpunkten:

  • Klimaschutz in eigenen Liegenschaften
  • integrierte Wärmenutzung in Kommunen
  • Erschließung der verfügbaren Erneuerbare-Energien-Potenziale in Kommunen
  • klimafreundliche Mobilität in Kommunen
  • Anpassung an den Klimawandel
  • klimafreundliche Abwasserbehandlung
  • klimafreundliche Abfallentsorgung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung in der Trinkwasserversorgung
  • Green-IT

Klimaschutz-Teilkonzepte analysieren unter anderem die spezifische Ausgangssituation sowie die technisch und wirtschaftlich umsetzbaren CO2-Minderungspotenziale.

Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Erstellung von Klimaschutz- Teilkonzepten"

Förderung der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten (Klimaschutzmanager)

Gefördert wird die fachlich-inhaltliche Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder von Teilkonzepten mit den Schwerpunkten „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“ und „klimafreundliche Mobilität in Kommunen“. Beratungs- und Unterstützungsleistungen umfassen unter anderem Aufgaben des Projektmanagements, die Durchführung interner Informationsveranstaltungen und Schulungen sowie weitere inhaltliche Zuarbeiten. Die eigentliche Umsetzung der Konzepte und notwendige Investitionen liegen in der Verantwortung der Antragsteller.

Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
bis zu 65 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Es besteht die Möglichkeit, ein Anschlussvorhaben für die bereits erfolgte Förderung eines Klimaschutzmanagers für die fachlich-inhaltlichen Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“) bei der Umsetzung von Klimaschutz(teil)konzepten zu beantragen. Während eines Anschlussvorhabens sollen weitere, bisher noch nicht umgesetzte Maßnahmen des Klimaschutz(teil)konzeptes realisiert werden. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
bis zu 40 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weiter Informationen finden Sie im Merkblatt "Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten".

Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Unterstützung (vormals „beratende Begleitung“)

Im Rahmen der Förderung eines Klimaschutzmanagers wird einmalig eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme zur Umsetzung des Konzeptes mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 80 % gefördert. Im Regelfall erfolgt die Förderung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von
bis zu 50 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000 €.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt "Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten".

Hinweis für kleinere Kommunen
Für Kommunen unter 5.000 Einwohner stehen ergänzende Hinweise bereit.



 
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