Praxisbeispiel

CO2-Reduktionszertifikate für Haushalte - Vergütung jeder eingesparten Tonne CO2 mit 20 Euro

Geförderte Projekte

Katherina Reiche übergibt tausendsten Förderbescheid
Kreisstadt Beeskow und fünf weitere Kommunen der Region erstellen integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept

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Masterplan 100% Klimaschutz

Bitte beachten Sie, dass der Förderschwerpunkt „Masterplan 100 % Klimaschutz“ bis auf Weiteres ausgesetzt wird.

„Masterpläne 100 % Klimaschutz“ zeichnen sich durch einen hohen Anspruch und einen langfristig angelegten Managementprozess aus. Kommunen, die einen „Masterplan 100 % Klimaschutz“ verfolgen, verpflichten sich dem Ziel, bis 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 95 % gegenüber 1990 zu erreichen. Die geförderten Vorhaben sollen modellhaft für verschiedene Siedlungsstrukturen zeigen, wie der Weg hin zu 100 % Klimaschutz aussehen kann.

Gefördert wird die Erstellung in Kombination mit der beratenden Begleitung bei der Umsetzung dieser Masterpläne.

Im Regelfall erfolgt die Förderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Es handelt sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Aussagekräftige Projektskizzen konnten zum Stichtag 30. April 2011 beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden. Ausgewählte Kommunen unterschiedlicher Größen mit den jeweils besten Skizzen werden zur Antragstellung aufgefordert.

Es werden modellhaft 10 bis 20 Kommunen unterschiedlicher Größe sowie unterschiedlichen Ausgangsbedingungen gefördert und zunächst Erfahrungen aus den ab 2012 geförderten 100 % Klimaschutz-Kommunen gesammelt und ausgewertet.

Gefördert wird außerdem eine ausgewählte Klimaschutzmaßnahme zur Umsetzung des Masterplans. Voraussetzung für die Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme ist der Beginn der Phase II. Die Maßnahme muss Bestandteil des „Masterplans 100% Klimaschutz“ sein und ein CO2-Minderungspotenzial von mindestens 80 % aufweisen. Im Regelfall erfolgt die Förderung der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 100.000 Euro. Ein Antrag auf Förderung der Klimaschutzmaßnahme ist nur innerhalb eines Jahres nach Beginn der Phase II möglich.



 
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