Praxisbeispiel

Gemeinde Ascha

Ganzheitliches Klimaschutzkonzept - Der Weg zur autarken Energieversorgung in der Gemeinde Ascha

Geförderte Projekte

Unterstützung für Hannoversche Schulen, um Klima und Kassen zu schonen
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Förderprogramme des Bundes

BMU Umweltinnovationsprogramm (UIP)

Titel der Richtlinie: Richtlinie des BMU zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen - Pilotprojekte Inland

Zielgruppen: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Schwerpunkt: Gefördert werden Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien, umweltgerechte Energieversorgung und -verteilung, Luftreinhaltung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen, Abwasserreinigung/Wasserbau.

Darüber hinaus gibt es zwei Förderschwerpunkte:

Förderung: KfW-Darlehen mit einem Zinszuschuss des BMU bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, in Ausnahmefällen Investitionszuschüsse (bis zu 30 % der förderfähigen Kosten)

Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Weitere Informationen: Umweltbundesamt, FG III 1.1, Projektmanagement Innovationsprogramm: Karin Fischer, Tel. (0340) 21033067; Mareike Aulich, Tel. (0340) 2103-3826, E-Mail: pmi@uba.de, Website: http://www.umweltbundesamt.de/service/uip/index.htm

Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ (EEA)

Zielgruppen: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften

Schwerpunkt: Ziel ist es, innovative Projekte mit Demonstrationscharakter in den Bereichen

  • Abwassertransport in der Kanalisation,
  • Behandlung des Abwassers bis zur Einleitung in ein Gewässer sowie
  • Klärschlammbehandlung und-verwertung im Zusammenhang mit der Abwasserbehandlung zu initiieren.

Gefördert wird die großtechnische Umsetzung bislang nur in kleinem Maßstab eingesetzter Verfahren oder Neuentwicklungen, die zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen führen. Förderfähig sind:

  • bauliche und maschinelle Investitionen,
  • Kosten der Inbetriebnahme der Anlage sowie
  • Messungen zur Erfolgskontrolle.

Hinweise, Laufzeit: Die Förderinitiative ist beendet. Erste Fachinformationen zu den geförderten Projekten wurden im Rahmen der DWA- Energietage am 14.11.2011 in Kassel präsentiert.
Vorhaben zum Thema Abwasseranlagen werden weiterhin im Rahmen des Umweltinnovationsprogramm (UIP) gefördert. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.

Weitere Informationen: Umweltbundesamt, FG III 1.1, Projektmanagement Innovationsprogramm: Karin Fischer, Tel. (0340) 21033067;  Mareike Aulich, Tel. (0340) 21033826; Website: http://www.umweltbundesamt.de/service/uip/foerderschwerpunkte/index.htm

Förderschwerpunkt „IT goes green“

Zielgruppen: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtliche unselbstständige Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Schwerpunkt: Der Förderschwerpunkt „IT goes green“ ist nicht auf die Förderung einzelner Elektronik-Komponenten ausgerichtet, sondern zielt darauf ab, energie- und materialeffiziente Gesamtsysteme der IKT-Nutzung in verschiedenen Anwendersektoren zu initiieren. Gefördert werden können Maßnahmen wie:

  • Rechenzentrumsinfrastruktur (Klimatisierung, Stromversorgung, etc.),
  • innovative IT-Lösungen (Hardware, Software, Betriebskonzepte),
  • Projekte zum großtechnischem Einsatz von „Thin Clients“ bzw. „Server-based-Computing“ und
  • sonstige Technologiefelder wie die Einführung von Home-Office-/Telearbeit-Modellen in Organisationen, der Aufbau von Videokonferenz-Strukturen etc.

Weitere Informationen: Umweltbundesamt, http://www.umweltbundesamt.de/service/uip/it-goes-green.htm; Green IT Beratungsbüro, Tel. (0800) 4733648, Website: http://www.green-it-beratungsbuero.de/; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Website: http://www.bmu.de/foerderprogramme/doc/43352.php


Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Verbraucher und Bildung

Titel der Richtlinie: Informationen zur Förderung von Klimaschutzprojekten für die Bereiche Wirtschaft, Verbraucher und Bildung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Zielgruppen: Verbände, Vereine, Schulträger, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen, sofern diese nicht wirtschaftlich tätig sind bzw. das Vorhaben im nicht-wirtschaftlichen Bereich des Antragstellers durchgeführt wird (eingeschränkt antragsberechtigt sind Unternehmen, diese können eine Förderung auf Basis der „De-minimis"-Beihilfen beantragen)

Schwerpunkt: Die Förderinitiative Klimaschutzprojekte für die Bereiche Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung zielt darauf ab, Prozesse anzustoßen und Strukturen aufzubauen, durch die Akteure in der Wirtschaft, in Kommunen, in Privathaushalten und in Bildungseinrichtungen zu klimafreundlichem Verhalten bewegt werden. Die geförderten Projekte sollen einen nachhaltigen Beitrag zur Verwirklichung der mittel- und langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten. Von der Förderung ausgeschlossen sind investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Für die erste Verfahrensstufe sind aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form über „pt-outline“ und postalisch beim Projektträger Jülich einzureichen.

Gefördert werden Projekte in den Handlungsfeldern „Klimafreundliche Wirtschaft“, Kommunen, „Klimafreundliche Verbraucher“ und Bildung (Schulen und Bildungseinrichtungen). Über geeignete  Multiplikatoren sollen Akteure in der Wirtschaft mobilisiert und beim Aufbau von Strukturen und Prozessen zur Markttransformation für das Erreichen der Klimaschutzziele unterstützt werden.

Förderung: nicht rückzahlbare Zuschüsse für Durchführung der Vorhaben

Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Hinweise, Laufzeit: Die Einreichfrist für das Verfahren endet am 30. April 2012.

Weitere Informationen: Projektträger Jülich (PtJ), Markus Bockshammer, Tel. (030) 20199-488, E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de; Website: http://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/wirtschaft-verbraucher-bildung


Energieeffizient Bauen

Titel der Richtlinie: Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes“ (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden  (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor))

Schwerpunkt: Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Als Herstellung gilt auch die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude. Die Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Geförderte KfW-Effizienzhäuser müssen ein bestimmtes energetisches Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 erreichen (KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus, KfW-Effizienzhaus 70).

Förderung: Zinsgünstige Darlehen, Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der Bauwerkskosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399002; E-Mail: infocenter@kfw.de; Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Bauen/index.jsp


Energieeffizient Sanieren – Kommunen

Titel der Richtlinie: Finanzierung der energetischen Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, z. B. kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. der entsprechenden Landesgesetze zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden

Schwerpunkt: Finanziert werden alle energetischen Maßnahmen an allen Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäuden), die bis zum 01.01.1995 fertig gestellt worden sind. Förderfähig sind:

  • die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV 2009),
  • die energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV 2009) und
  • Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung.

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Es werden bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.) finanziert.

Hinweise, Laufzeit: Seit dem 01.04.2011 sind grundsätzlich alle Nichtwohngebäude kommunaler und sozialer Infrastruktur förderfähig, somit z.B. auch Rathäuser, Krankenhäuser oder Vereinsgebäude.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter Kommunen, Tel. (0 30) 202645555, E-Mail: kommune@kfw.de, Website: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW-Formul26/Merkblaetter/Merkblatt_Energieeffizient_Sanieren_-_Kommunen_218.jsp


Energieeffizient Sanieren – Kredit

Titel der Richtlinie: Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/ Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor).

Schwerpunkt: Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Die energetische Sanierung ist förderfähig, wenn sie zur Erreichung eines bestimmten energetischen Niveaus nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 beiträgt (KfW-Effizienzhaus 55, KfW-Effizienzhaus 70, KfW-Effizienzhaus 85, KfW-Effizienzhaus 100, oder KfW-Effizienzhaus 115).

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung etc.), maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399002, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit/index.jsp


Energieeffizient Sanieren – Kredit, Einzelmaßnahmen

Titel der Richtlinie: Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Eigentümer/ Betreiber von Wohnheimen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor)

Schwerpunkt: Gefördert wird die energetische Sanierung durch Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.  Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Folgende Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen sind förderfähig:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren oder der Heizungsanlage
  • Erneuerung bzw. Einbau einer Lüftungsanlage.

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung etc.), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399002, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Kredit_Einzelmassnahmen/index.jsp


Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung

Titel der Richtlinie: Sonderförderung im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Schwerpunkt: Im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" wird die professionelle Baubegleitung an Wohngebäuden durch einen externen Sachverständigen gefördert. Nicht gefördert wird die Maßnahme an Ferien- und Wochenendhäusern. Voraussetzung ist eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ oder „Energieeffizient Sanieren - Kredit, Einzelmaßnahme“ der KfW. Der Zuschuss kann für die Durchführung einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder von Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmenkombinationen gewährt werden.  

Förderung: Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal 2.000 Euro.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel.(0800) 5399002, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Sanieren_-_Sonderfoerderung/index.jsp


Wohnraum Modernisieren

Titel der Richtlinie: Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts, sowie Contracting-Geber (Investor).

Schwerpunkt: Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, darunter auch die Verbesserung der Energieeffizienz (z.B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen). Bei der Durchführung sind die geltenden baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser.

Förderung: Darlehen bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 75.000 Euro pro Wohneinheit.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399002, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Wohnraum_Modernisieren/index.jsp


KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Titel der Richtlinie: Finanzierung von Investitionen der Kommunen in die kommunale Stadtbeleuchtung (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände)

Schwerpunkt: Seit dem 01.04.2011 fördert die KfW energetische Maßnahmen in die Verbesserung der Energieeffizienz von Straßenbeleuchtung, Beleuchtung von Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Freiflächen, Beleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen, Lichtsignalanlagen sowie die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dabei müssen die Maßnahmen bestimmte energetische Standards (max. Energieverbrauch oder energetische Mindesteinsparung) erreichen (siehe Merkblatt und Hinweis „Technische Mindestanforderungen“).

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter Kommunen, Tel. (030) 20264-5555, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Investitionskredit_Kommunen_Premium_-_Energieeffiziente_Stadtbeleuchtung/index.jsp


KfW-Investitionskredit Kommunen: Energetische Stadtsanierung - Energieeffiziente Quartiersversorgung

Titel der Richtlinie: Saubere Sache - energieeffiziente Versorgungssysteme im Quartier

Zielgruppen: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände)

Schwerpunkt: Das Programm stellt eine Investitionsfinanzierung zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz der kommunalen Versorgungssysteme dar. Das Förderprogramm dient der langfristigen und zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie hierfür die Förderrichtlinie sowohl der kfw Bankengruppe als auch der zusätzlichen Fördermittelgeber.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: Infocenter Geschäftsbereich KfW Kommunalfinanzierung, Tel. (030) 202 64-5555, E-Mail: kommune@kfw.de; Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffiziente_Quartiersversorgung_%28Kommunen%29_/index.jsp


KfW-Investitionskredit kommunale Unternehmen: Energetische Stadtsanierung - Energieeffiziente Quartiersversorgung

Titel der Richtlinie: Saubere Sache - energieeffiziente Versorgungssysteme im Quartier

Zielgruppen: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modelle)

Schwerpunkt: Das Programm ist eine Investitionsfinanzierung zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Versorgungssysteme dar. Das Förderprogramm dient der langfristigen und zinsgünstigen Finanzierung von Investitionen in die quartiersbezogene Wärmeversorgung sowie in die energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier.

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten (bis zu 50 Mio. Euro). Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie hierfür das Beihilferecht.

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: für technische Fragen wenden Sie sich bitte an: Energieberater@kfw.de; Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffiziente_Quartiersversorgung_%28Kommunale_Unternehmen%29/index.jsp


Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung

Titel der Richtlinie: Finanzierung von Investitionen kommunaler Unternehmen in die kommunale Stadtbeleuchtung (Merkblatt der KfW)

Zielgruppen: Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modellen)

Schwerpunkt: Seit dem 01.04.2011 werden energetische Maßnahmen in die Verbesserung der Energieeffizienz von Straßenbeleuchtung, Beleuchtung von Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Freiflächen, Beleuchtung in Parkhäusern und Tiefgaragen, Lichtsignalanlagen sowie die Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge gefördert. Dabei müssen die Maßnahmen bestimmte energetische Standards (max. Energieverbrauch oder energetische Mindesteinsparung) erreichen (siehe Merkblatt und Hinweis „Technische Mindestanforderungen“).

Förderung: Zinsgünstige langfristige Direktkredite mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten; max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399002, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Kommunal_I...


Energetische Stadtsanierung - Zuschuss

Titel der Richtlinie: Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (Programmnr. 432).

Zielgruppen: kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe

Schwerpunkt: Die KfW bezuschusst die Kosten für

  • die Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene,
  • einen Sanierungsmanager, der die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.

Ziel ist eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im Quartier.

Förderung: Zuschuss, 65 % der förderfähigen Kosten, maximal 120.000 Euro je Quartier für den Sanierungsmanager

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter Kommunen, Tel. (030) 20264-5555, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energetische_Stadtsanierung/index.jsp


Fündigkeitsrisiko Tiefengeothermie

Titel der Richtlinie: Darlehen zur Finanzierung geothermaler Tiefenbohrungen in Deutschland (Merkblatt)

Zielgruppen: kleine und mittlere Unternehmen; Gesellschaften in privater Rechtsform, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind; große Unternehmen; Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände; gemeinnützige Investoren

Schwerpunkt: Gefördert werden Investitionen in hydrothermale Tiefbohrungen mit Darlehen und einer Haftungsfreistellung für den Fall der Nicht-Fündigkeit. Förderfähig sind nur die Bohrkosten, die Anlagen zur Erschließung werden innerhalb des Marktanreizprogramms/Programmteil „Premium Kredite“ der KfW-Bank gefördert.

Förderung: Zinsgünstiges Darlehen, 80 % der förderfähigen Bohrkosten, inkl. geplanter Investitionskosten für Stimulationsmaßnahmen, max. 16 Mio. EUR pro Bohrprojekt mit 2 Finanzierungsmodellen

Träger: KfW Bankengruppe

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399001, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Fuendigkeitsrisiko_Tiefengeothermie/index.jsp


Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

Titel der Richtlinie: Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich erneuerbare Energien

Zielgruppen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Schwerpunkt: Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die der sicheren, kostengünstigen sowie klima- und umweltverträglichen Energieversorgung dienen bzw. neue Optionen für die künftige Energieversorgung schaffen. Im Mittelpunkt stehen dabei Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Förderung: Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten

Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Weitere Informationen: Projektträger und Forschungszentrum Jülich, Bereich Erneuerbare Energien, Dr. Stubenrauch, Tel. (02461) 614744, E-Mail: f.stubenrauch@fz-juelich.de, Website: http://www.ptj.de/erneuerbare_energien, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Website:  http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/35785/


Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

Titel der Richtlinie: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Ziele: Förderung besonders innovativer Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das MAP ist ebenfalls Teil der Klimaschutzinitiative des BMU.

Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Aufbau des Programms: Das Programm gliedert sich in 2 Programmteile, die über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW- Programm: Erneuerbare Energien, Programmteil „Premium“) und über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt und im Folgenden beschrieben werden.

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Tel. (06196) 908625; Download der Richtlinie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

Programmteil des MAP: Erneuerbare Energien – Premium Kredite (KfW)

Zielgruppen: Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen

Schwerpunkt: Förderfähig sind die Errichtung und Erweiterung von:

  • Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für
    • die thermische Nutzung mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung,
    • die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung,
  • streng wärmegeführte KWK-Anlagen bis max. 2 MW Nennwärmeleistung,
  • Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden,
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe) und weitere Kosten (weitere Infos siehe Homepage),
  • große Solarkollektorenanlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche,
  • große Wärmespeicher ab 20 m³,
  • Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität,
  • große effiziente Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 100 kW.

Förderung: Langfristige, zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren, Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln (Beträge variieren je nach Art der Investition), bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten (ohne MwSt), bei dem Verwendungszweck Tiefengeothermie max. 80% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten; max. bis 10 Mio. EUR

Weitere Informationen: KfW Infocenter, Tel. (0800) 5399001, E-Mail: infocenter@kfw.de, Website: http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Erneuerbare_Energien_-_Premium/index.jsp 

Programmteil des MAP: Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (BAFA)

Zielgruppen: Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen an denen zu mehr als 25% Kommunen beteiligt sind, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen

Schwerpunkt: Förderfähig sind die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen, automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse, emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, effiziente Wärmepumpen und besonders innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien (genaue technische Anforderungen siehe Richtlinie).

Förderung: Zuschuss, Höhe abhängig vom Fördergegenstand

Weitere Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Tel. (06196) 908625, Website: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html


Umweltschutzförderung

Titel der Richtlinie: Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Zielgruppen: natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Schwerpunkt: Aufgabe der Stiftung ist es, Vorhaben zum Schutz der Umwelt zu fördern und somit Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte voranzutreiben. Die DBU unterstützt neun Förderbereiche. Innerhalb des Förderbereichs 2 „Klimaschutz und Energie“ werden Technologieentwicklungen, beispielhafte Systeme und Methoden zum Klimaschutz bzw. zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie umsetzungsorientierte Maßnahmen zum Wissenstransfer gefördert.

Förderung: Zuschuss (Höhe abhängig von Projekt und Antragsteller)

Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Weitere Informationen: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Tel. (0541) 96330, Website: http://www.dbu.de/338.html


Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Zielgruppen: Kommunen und kommunale Unternehmen, Verbände, kleinere / mittlere Unternehmen, Initiativen und Organisationen, die sich im Bereich Anpassung an den Klimawandel engagieren sowie rechtlich selbständige landeseigene Einrichtungen oder Stiftungen (des öffentlichen Rechts) sowie öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Hochschulen bzw. deren Träger. Es sind nur juristische Personen antragsberechtigt.

Schwerpunkt: Förderfähig sind Maßnahmen, die folgenden Zwecken dienen:

  1. Anreiz für Unternehmen zur Erstellung von Anpassungskonzepten,
  2. Förderung von Bildungsangeboten im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels,
  3. Förderung kommunaler Leuchtturmvorhaben sowie interkommunaler oder regionaler Verbünde beim Aufbau von Kooperationen, der Erstellung von Konzepten und deren pilothafte Umsetzung zur Anpassung an den Klimawandel, mit dem Ziel, die Risikovorsorge und langfristige Einbeziehung von Klimawandelaspekten in allen klimasensiblen Entscheidungen, Planungen und Aktivitäten voranzubringen.

Förderung: Zuschuss auf Grundlage der förderfähigen Ausgaben/Kosten in Form einer Zuwendung. Es wird von einer angemessenen Eigenbeteiligung in Höhe von mind. 35 % der Gesamtkosten ausgegangen. Die Höhe der Förderung beträgt bei

Förderschwerpunkt 1) maximal 100.000 € pro Projekt,                            Förderschwerpunkt 2) maximal 200.000 € pro Bildungsangebot inkl. pilothafter Umsetzung, Förderschwerpunkt 3) maximal 300.000 € pro Verbundprojekt.

Träger: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Hinweise, Laufzeit: seit 20. Oktober 2011 gültig; ergänzende Merkblätter werden in Kürze auf der unten angegebenen Website veröffentlicht.

Weitere Informationen: http://www.bmu.de/foerderprogramme/anpassung_an_die_folgen_des_klimawandels/doc/47882.php

 



 
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